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Steuererklärung online:

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Wirst du Mitglied, erstellt, prüft und optimiert nochmal dein 
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vlh-logo vereinigte lohnsteuerhilfe e.v. Lohnsteuerhilfeverein
Wir sind ein Verein mit +50 Jahre Erfahrung.
Uns vertrauen bereits +1 Mio. Mitglieder
1.400 € durchschnittliche Rückerstattung
in Erstattungsfällen unserer VLH-Mitglieder

Dein Part ist in wenigen Minuten erledigt

1. Start

2. Einnahmen

3. Ausgaben

4. Abschluss

Hier beantwortest du 
einfache Fragen zu dir 
und deiner 
Lebenssituation, die in 
deiner Steuererklärung 
berücksichtigt werden. 
Mit Steuer ID und 
Zustimmung zum VaSt-
Abruf können wir alle  
Einnahmen in deiner 
Steuererklärung 
automatisch 
berücksichtigen.
Damit eine möglichst 
hohe Steuererstattung 
am Ende erzielt werden 
kann, nenne uns alle 
deine Kosten für dieses 
Steuerjahr.

Nach maximal 48h erhältst du ein Angebot über deine mögliche Steuerrückerstattung. 

Dann kannst du dich für eine VLH-Mitgliedschaft entscheiden.

Ab 39 €
Mitglied werden
Seit 1972
Über 50 Jahre Erfahrung
3.000
Beratungsstellen
in Deutschland
1.400 €
durchschnittliche

Rückerstattung*

Über die VLH

Wir sind Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein.

Seit 1972 gibt es den Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH). Und das mit wachsendem Erfolg: Mittlerweile erstellen unsere Beraterinnen und Berater in rund 3.000 Beratungsstellen deutschlandweit die Einkommensteuererklärung für mehr als eine Million Mitglieder.

Und das ist noch nicht alles. Natürlich unterstützen wir bei der Steuerklassenwahl, stellen alle Anträge auf Steuerermäßigung und übernehmen die komplette Kommunikation mit dem Finanzamt.

Unsere Beratungsbefugnis

Im Rahmen einer Mitgliedschaft erstellen wir die Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer, Beamte, Auszubildende, Studierende, Rentner, Pensionäre und Unterhaltsempfänger nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG). Auch bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalerträgen sind wir in vielen Fällen der geeignete Dienstleister für Sie.

Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Tätigkeit und umsatzsteuerpflichtigen Einkünften dürfen wir leider nicht beraten.

*für 2023 inErstattungsfällen unserer Mitglieder

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